Allgemeine Vertrags­bedingungen

Ein auf Vertrauen gründendes Verhältnis und Ihre Zufriedenheit sind mir ein zentrales Anliegen. Bitte sprechen Sie mich deswegen gerne frühzeitig an, wenn die Zusammenarbeit nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt, so dass wir gemeinsam eine Lösung finden können. Teil des Vertrauens ist, dass Sie und ich vertragliche Klarheit über unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten haben. Deswegen finden Sie im Folgenden die allgemeinen Verpflichtungen gegenüber der anderen Vertragspartei, die, wenn nichts anderes vereinbart wird, Teil des Vertrages werden

1 Anwendungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote von CTKMedical Christoph Taegert-Kilger Medizintechnikberatung („BERATER) betreffend allgemeiner Beratungsleistungen. Mit der Annahme erklärt sich der Vertragspartner („KUNDE“) mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, gleich ob der KUNDE Unternehmer (§ 14 BGB), Verbraucher (§ 13) oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist.
    2. Abweichende Bedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn CTKMedical Christoph Taegert-Kilger Medizintechnikberatung der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
    3. Abweichende Bedingungen, die Bedingungen in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen erweitern, ändern oder außer Kraft setzen, können und müssen entweder im durch den BERATER zur Verfügung gestellten Angebot, oder in einem von beiden Seiten unterschriebenen Rahmen- oder Dienstleistungsvertrag festgelegt werden.

2 Vertragsschluss, Umfang von Lieferung und Leistung

    1.  Die Leistungen des BERATERs werden nach Art und Umfang durch das Angebot und die dort genannten Leistungsbausteine bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch diese allgemeinen Vertragsbedingungen.
    2. Angebote des BERATERs sind freibleibend. Parameter, die sich bis Angebotsannahme ändern können, wie Kosten, insbesondere geschätzte Kosten für Unterlieferanten und Dienstleistungen, werden entsprechend markiert. Nach Absprache erstellte aktualisierte Versionen eines Angebotes ersetzen vorige Versionen, die damit ungültig werden.
    3. Die Auftragserteilung bedarf der Schrift- oder Textform.
    4. Änderungen des Leistungsumfangs werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt.
    5. Der BERATER wird die Interessen des KUNDEN nach besten Kräften wahrnehmen.
    6. Der BERATER ist berechtigt, zur Ausführung des Vertrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, die berufsmäßig oder durch entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem BERATER und/oder dem KUNDEN zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
    7. Der BERATER wird im Verhältnis zum KUNDEN als selbstständiger Dienstleister im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB tätig. Die §§ 611 ff. BGB kommen auch dann zur Anwendung, soweit die Leistungen Elemente anderer Vertragstypen enthalten. Den dispositiven Bestimmungen des BGB gehen – in dieser Rangfolge – individuelle Vereinbarungen, individuelle Aufträge und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen vor. Dispositive Bestimmungen kommen im Übrigen zur Anwendung, soweit in den vorgenannten Vereinbarungen und in diesen Vertragsbedingungen keine abschließenden Regelungen getroffen wurden. Es wird klargestellt, dass bei der Übernahme von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen ein Erfolg nicht geschuldet ist. Der BERATER übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die erfolgreiche Zertifizierung von Unternehmen oder Produkten.

3 Status des BERATERs

    1. Der BERATER erbringt seine Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags als Freiberufler und gilt nicht als Angestellter des KUNDEN. Wenn und soweit der BERATER für die Erbringung von Leistungen eigene Mitarbeiter einsetzt, gelten diese Mitarbeiter nur als Mitarbeiter des BERATERs. Der BERATER handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
    2. Der BERATER trägt und zahlt alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, falls vorhanden, für ihn persönlich und alle Mitarbeiter, falls vorhanden. Für den Fall, dass ein Mitarbeiter oder Vertreter des BERATERs Ansprüche gegen den KUNDEN in Bezug auf Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträge geltend macht, hat der BERATER den KUNDEN auf erstes Anfordern zu entschädigen oder die entsprechenden Beträge zu erstatten.
    3. Dem BERATER ist es während der Laufzeit dieses Vertrages nicht verwehrt, sonstige Aufträge anzunehmen oder Dienstleistungen an Dritte zu erbringen, selbst wenn diese in direkter oder indirekter Konkurrenz zum KUNDEN stehen.

4 Mitwirkungspflichten

    1. Der KUNDE wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung des BERATERs erforderlichen Daten zur vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
    2. Insbesondere verpflichtet sich der KUNDE,
      • angefragte Unterlagen vollständig und möglichst frühzeitig zur Verfügung zu stellen;
      • ihm zufallende Aufgaben gemäß dem Projektplan und nach Absprache zu übernehmen;
      • die Arbeitsergebnisse des BERATERs unmittelbar zu begutachten und etwaige Mängel unverzüglich geltend zu machen;
      • den BERATER bei weiterem Verzug zu informieren, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann;
      • eine entscheidungsbefugte Person, z.B. Geschäftsführer, Projektleiter o.ä, sowie ggf. weitere Ansprechpartner zu benennen und über Wechsel in dieser Person zu informieren, und
      • auf E-Mails des BERATERs innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, in der Regel nicht mehr als zwei Arbeitstage, zu reagieren.

5 Vergütung, Aufrechnung

    1. Die Vergütung für die Dienstleistungen des BERATERs bestimmt sich nach den im Angebot genannten Bedingungen.
    2. Reise- und Übernachtungskosten werden dem BERATER in folgendem Umfang erstattet:
      • Fahrt- und Reisekosten: Erstattungsfähig sind in der Regel Kosten für Bahnfahrten in der 1. Klasse, Fahrten mit dem eigenen Pkw (Kilometerpauschale 0,50 EUR pro km) sowie Taxifahrten bis zu einer Höhe von 50,00 EUR sowie Flüge in der Economy-Class innerhalb Deutschlands nach dem jeweils günstigsten Tarif;
      • Übernachtung: Pauschal 150,00 EUR pro Nacht;
      • Abweichend von den unter (b) aufgeführten Übernachtungskosten kann es aufgrund von externen Einflussfaktoren notwendig sein, höhere Übernachtungspauschalen zu erheben. In einem derartigen Fall stimmen wir uns im Vorfeld der Reise schriftlich mit Ihnen ab.
      • Reisezeit: Die Reisezeit wird – soweit die Vergütung nach einem Stundensatz berechnet wird – mit einem Drittel der tatsächlich angefallenen Reisezeit berechnet.
    3. Der BERATER kann für den Fall, dass er die vereinbarten Leistungen aufgrund eines Verstoßes des KUNDEN gegen die Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erbringen kann, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 75 % der vereinbarten Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen sind dabei anzurechnen.
    4. Der BERATER wird dem KUNDEN seine Leistungen monatlich in Rechnung stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    5. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug zu begleichen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN ist der BERATER berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Dem BERATER ist die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
    6. Der KUNDE kann gegenüber Vergütungsansprüchen des BERATERS nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

6 Haftung

    1. Der BERATER haftet gegenüber dem KUNDEN in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    2. In sonstigen Fällen haftet der BERATER, soweit in 6.3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung des BERATERS vorbehaltlich der Regelung in 6.3 ausgeschlossen.
    3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
    4. Der BERATER übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
    5. Im Innenverhältnis der Parteien stellt der KUNDE den BERATER von jeglicher Haftung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag ergibt, es sei denn, diese Haftung wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beraters verursacht.

7 Kündigung, Rechtsfolgen

    1. Der BERATER nimmt seine Beratertätigkeit zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt auf.
    2. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    3. Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
    4. Ein wichtiger Grund liegt für den BERATER insbesondere vor, wenn der KUNDE mit der Zahlung der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als einem Monat in Verzug ist oder seine Mitwirkungsobliegenheit wiederholt und auch nach erfolgter Abmahnung verweigert.
    5. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    6. Die Kündigung durch eine Partei berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung der Vereinbarung entstanden sind.
    7. Bei einer Kündigung des KUNDEN wird die vereinbarte Vergütung (anteilig) bis zum Datum der Wirksamkeit der Kündigung fällig.

8 Geheimhaltung, Herausgabe von und Umgang mit Gegenständen/Arbeitsergebnissen

    1. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen gegenüber dem KUNDEN bzw. dem BERATER erforderlich, verpflichten sich BERATER und KUNDE, über die ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren und sie nicht über die durch die vertragliche Zusammenarbeit begründeten Verwertungsrechte hinaus für eigene Zwecke zu verwenden oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über die Laufzeit der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge fort. Beide Parteien werden dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter eingehalten wird.
    2. Der BERATER hat alle Gegenstände, insbesondere Unterlagen, Tabellen, Ausarbeitungen, Hard- und Software und Kopien, die er im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit erlangt hat, als anvertrautes Fremdeigentum sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme oder Nutzung Unbefugter zu schützen, auf Verlangen jederzeit und bei Beendigung des Vertrags auch unaufgefordert an den KUNDEN zurückzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Davon ausgenommen ist ferner eine Kopie, die zu Dokumentationszwecken beim BERATER verbleiben darf. Die Sätze 1-3 gelten entsprechend für vom BERATER im Rahmen der Beauftragung für den KUNDEN erstellte Gegenstände/Arbeitsergebnisse.
    3. Veröffentlichungen oder Präsentationen des BERATERs, die sich auf die Erbringung von Beratungsleistungen im Rahmen dieses Vertrages und/oder den Geschäftsbereich des KUNDEN beziehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des KUNDEN.

9 Datenschutz

    1. Der KUNDE stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen,
      -prozesse, Datenbestände der EU-Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz genügen.
      Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung i. S. d. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO von
      Daten und Datenbeständen. Auch ein angemessenes Datensicherungssystem ist vom KUNDEN vor- und während der Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Die
      Angemessenheit des Datensicherungssystems bestimmt sich nach den rechtlichen
      Maßgaben des Art. 32 DS-GVO.
    2. Der BERATER stellt sicher, dass er im Rahmen der Erfüllung des Vertrages
      keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen
      verstoßen. Zu diesem Zweck verpflichtet er sich insbesondere zum sorgsamen Umgang mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten, welche ihm zur Auftragserfüllung bekannt gegeben werden. Im Einzelfall stimmt sich der BERATER mit dem vom KUNDEN zu benennenden Verantwortlichen für die Datensicherheit (Datenschutzbeauftragter) ab.
    3. Der BERATER verpflichtet seine Erfüllungsgehilfen, die vom BERATER in einem Projekt für den KUNDEN eingesetzt werden, ebenfalls zu seinem sorgsamen Umgang mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten sowie zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Maßgabe des § 53 BDSG.
    4. Der BERATER und der KUNDE verpflichten sich zum Abschluss einer
      Auftragsvereinbarung nach den Maßgaben des Art. 28 DS-GVO, soweit es für die
      Durchführung der auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen
      geschlossenen Verträge gesetzlich erforderlich ist. Erforderlich ist eine
      Auftragsverarbeitung insbesondere dann, wenn der BERATER personenbezogene
      Daten, für die eine Verantwortlichkeit des KUNDEN i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO besteht, im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten soll.

10 Künstliche Intelligenz

    1. Der BERATER kann in bestimmten Bereichen seines Angebotes künstliche Intelligenz (KI) nutzen, um verschiedene Funktionalitäten zu ermöglichen und seine Dienstleistungen zu optimieren. Auf die Nutzung von KI-Modellen werden wir bei den betreffenden Angeboten gesondert hinweisen. Die KI-Modelle werden auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten trainiert und können Muster erkennen und darauf reagieren, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.
    2. Die Daten des KUNDEN werden nicht für das Training der KI-Modelle des BERATERS genutzt. Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an die KI-Modelle ohne die ausdrückliche Einwilligung des KUNDEN statt.
    3. Trotz sorgfältiger Entwicklung und Implementierung können KI-Modelle Fehler machen. Der BERATER übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die der KUNDE auf der Grundlage der Informationen trifft, die von der KI bereitgestellt wurden. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, den Kontext und die Verlässlichkeit der durch die KI bereitgestellten Informationen zu bewerten.

11 Geistiges Eigentum

Vom BERATER zur Verfügung gestellte Inhalte
    1. Die vom BERATER bereitgestellten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere die Verwertungsrechte nach den §§ 15 bis 27 UrhG, sind dem BERATER respektive den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
    2. Der KUNDE erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den vom BERATER bereitgestellten und nicht personalisierten Inhalten wie insbesondere Vorlagen, Templates etc., soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen entstandene Inhalte
    1. Wenn und soweit durch die Leistungen des BERATERs geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Arbeitsergebnisse entstehen, werden diese Rechte der Gesellschaft zur Nutzung und Erwartung eingeräumt. Die Zahlung des vereinbarten Beratungshonorars gilt als vollständige und endgültige Begleichung aller Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus diesem Vertrag ergeben und diesen gewähren. Dies gilt insbesondere für eingebrachte organisatorische oder technische Verbesserungen, die für sich genommen nicht patentfähig sind.
    2. Für Erfindungen, die der BERATER im Rahmen des Dienstvertrages macht, steht dem KUNDEN das Recht zu, diese zum Patent anzumelden und zu verwenden. Der BERATER ist angemessen zu entschädigen. Im Zweifelsfall ist die auf dem ArbEG gründende Rechtsprechung heranzuziehen.
Vom KUNDEN zur Verfügung gestellte Inhalte
    1. Vom KUNDEN zur Verfügung gestelltes geistiges Eigentum wird der BERATER nach den Regeln von Abschnitt 8 behandeln.

12 Anpassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

    1. Eine Anpassung dieser Rahmenbedingungen kann erfolgen,
      • wenn dies aufgrund von anwendbarem Recht erforderlich ist
      • bei Erweiterung des Leistungsangebotes des BERATERS
      • bei einer für den KUNDEN vorteilhaften Änderung der Bestimmungen.
    2. Der BERATER informiert den KUNDEN über eine Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vor ihrer Wirksamkeit. Die Information über die Änderung erfolgt in einer E-Mail-Nachricht oder in sonstiger geeigneter Form. Mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung besteht die Möglichkeit, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge zu kündigen. Hiervon unbenommen bleibt die Möglichkeit zu vereinbaren, dass die geschlossenen Verträge zu den Bedingungen der zum Zeitpunkt des Abschlusses wirksamen Allgemeinen Vertragsbedingungen fortzuführen, oder in gegenseitigem Einverständnis folgend 2.4 anzupassen.

13 Schlussbestimmungen

    1. Die Partner werden sich um eine gütliche Beilegung eventuell entstehender Streitigkeiten bemühen. Ansonsten gilt für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich Darmstadt.
    3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden. Ausgenommen von den Formerfordernissen sind Individualabreden im Sinne des §305b BGB, soweit Formerfordernisse nicht zwingend sind.
    4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
    5. Eine Übertragung von auf dem Vertrag beruhenden Rechten und Pflichten durch eine Partei auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
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